Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 Allgemeines

promedia ITK GmbH (nach folgend promedia genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn promedia diese schriftlich bestätigt. promedia ist jederzeit berechtigt, diese Geschäftsbedingungen sowie Leistungsbeschreibungen, allgemeine Tariflisten und Benutzungsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen, sofern die berechtigten Interessen des Kunden gewahrt bleiben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs ist promedia berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderungen oder Ergänzungen in Kraft treten sollen.

§ 2 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle derzeitigen und zukünftigen Angebote, Leistungen und Lieferungen an unsere Kunden in allen Vertragsteilen in der online zur Verfügung stehenden Fassung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme oder Leistung oder Ware. Diese AGB können beliebig ausgedruckt oder in wiedergabefähiger Form gespeichert werden. Die Angebote, Leistungen und Lieferungen von promedia erfolgen aufgrund dieser AGB. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Kunden erkennt promedia nicht an, Gegenbestätigungen des Kunden wird unter Hinweis auf ihre Geschäfts- und Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Jedoch gehen ausschließlich in Schriftform gehaltene Individualvereinbarungen den AGB vor. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss. Diese Bedingungen gelten insbesondere auch dann, wenn promedia in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die vertraglichen Leistungen an diesen vorbehaltlos ausfüllt. Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen, ausschließlich schriftlichen Verträgen vereinbart, denen die AGB von promedia zugrunde liegen. promedia ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungs- oder Ergänzungsmitteilungen oder nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), spätestens jedoch in dem Zeitpunkt, in dem die geänderten oder ergänzten Bedingungen in Kraft treten sollen, so werden die geänderten oder ergänzten Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist promedia berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die geänderten oder ergänzten Bedingungen in Kraft treten sollen.

§ 3 Angebot

Angebote von promedia sind regelmäßig unverbindlich und freibleibend. Die Bestellungen gelten erst durch eine schriftliche Bestätigung durch promedia als angenommen. promedia behält sich Abweichungen von Beschreibungen im Zuge des technischen Fortschritts und bei Veränderungen der Marktsituation vor. Daraus kann der Kunde keine Rechte gegen promedia ableiten.

§ 4 Vertragsschluss

Der Vertrag über Dienstleistungen und Lieferungen von promedia kommt mit der Bestätigung eines Kundenauftrages durch promedia oder mit der schriftlichen Annahme eines gültigen Angebotes von promedia durch den Kunden zustande. promedia darf sich Dritter als Erfüllungsgehilfe bei der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen bedienen. Diese werden nicht Vertragspartner des Kunden.

§ 5 Preise und Vergütung

Dienstleistungen, Telefonsupport und Lieferungen sind vom Kunden gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von promedia zu vergüten. Bei Inkrafttreten einer neuen Preisliste wird diese dem Kunden auf Verlangen zugesandt. Entsteht durch Änderungen oder Fehler der zu verarbeitenden Daten oder sonstige durch den Kunden zu vertretende Umstände für promedia ein zusätzlicher Aufwand an Rechen- oder Arbeitszeit, so wird dieser Aufwand vom Kunden zu den bei promedia üblichen Sätzen gesondert vergütet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Preisänderungen gibt promedia zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preisliste an den Kunden weiter. promedia behält sich das Recht vor, seine Preise von Zeit zu Zeit angemessen zu erhöhen, insbesondere wenn nach Abschluss des jeweiligen Vertrages Kostenerhöhungen (z.B. aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen, Stundensatzerhöhungen, usw.) eintreten. Die Preiserhöhung wird mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung beim Kunden wirksam. Für den Fall, dass sich durch eine Entscheidung der RegTP (Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post), eines Gerichts oder durch eine Vereinbarung von promedia mit einem anderen Telekommunikationsdienstleister, welche zur Beilegung oder Vermeidung eines Streits über eine Erhöhung von Tarifen für zwischen promedia und dem Carrier zu erbringenden Telekommunikationsdienstleistungen dient, die Höhe der von promedia zu zahlenden Tarife für Telekommunikationsdienstleistungen zu einem anderem Carrier gegenüber den bei Vertragsschluss geltenden erhöht, vereinbaren beide Parteien hiermit, dass promedia berechtigt ist, die festgelegten Nutzungsentgelte anzupassen. Die Höhe der Anpassung erfolg t im gleichen prozentualen Verhältnis, wie sich der erhöhte Tarif gegenüber dem vorher geltenden erhöht hat. Über eine solche Änderung der Preissituation wird promedia den Kunden unverzüglich informieren, die Erhöhung wird mit Zugang dieser Information wirksam. Der Kunde ist berechtigt, über das tatsächliche Vorliegen einer solchen Erhöhung Nachweise zu verlangen.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

Die im Auftrag vereinbarte Mindestvertragslaufzeit beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistung. Verträge über die von promedia zu erbringenden Dienstleistungen und Lieferungen werden, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und haben eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muss mindestens drei Monate vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Vertragszeit jeweils um ein Jahr. Diese Regelungen gelten auch für die Kündigung einer überlassenen Zweiwegeführung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn die andere Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten verletzt. Promedia kann den Vertrag kündigen, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der anderen Vertragspartei bevorsteht, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder - als weiteres Kündigungsrecht für promedia – wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Betrages der geschuldeten Entgelte oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Entgelten für zwei Monaten entspricht, in Verzug kommt. Alle Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Kunde kann nur die Kündigung oder den Rücktritt erklären, wenn seitens promedia eine vereinbarte und verlängerte Lieferungs- und Leistungspflicht überschritten wurde. Darüber hinaus muss für die Kündigung oder den Rücktritt eine vom Kunden gesetzte, angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen sein. Wurde vertraglich keine Kündigungsfrist vereinbart, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht mindestens drei Monate vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll die Kündigung schriftlich bei der promedia eingegangen ist.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Alle Preise gelten ab dem Geschäftssitz der promedia. Allen angegebenen Preisen wird die jeweils im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Sind laufende Leistungen geschuldet, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderungen geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen von promedia sofort und ohne Abzug zu leisten. Fälligkeit tritt zu dem jeweils vereinbarten Fälligkeitsdatum bzw. bei Lieferung ein. promedia ist berechtigt, auch bei anderer Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Kunde kann gegen eine Forderung von promedia nur mit solchen gleichartigen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden. Aus anderen Vertragsverhältnissen mit promedia kann der Kunde kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Der Kunde ist zur Aufrechnung gleichartiger Ansprüche von promedia nur berechtigt, wenn promedia ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Leistungen aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Kundenangaben, Kosten für Sonderleistungen oder Kosten für nicht nachprüfbare Mängelrügen oder unsachgemäßen Systemgebrauch sind vom Kunden zu tragen.

Für Internet-und Connect-Services der promedia direkt gelten folgende Zahlungsbedingungen: Hat der Kunde nach den vertraglichen Vereinbarungen mit promedia ein monatlich fixes Entgelt zu entrichten, so ist dies, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im Voraus zu zahlen und werden 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Die fixen Preise sind auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die Leistung, die ihm vereinbarungsgemäß zur Verfügung steht, nicht nutzt. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet. Mit dem Kunden vereinbarte nutzungsabhängige variable Entgelte werden monatlich nach Erbringung der Leistung abgerechnet und werden sieben Tage nach Rechnungsdatum fällig. promedia ist berechtigt, eine Abschlagszahlung auf diese variablen Entgelte auch im Voraus zu erheben. Einmalentgelte (z. B. Installationsleistungen) sind nach Erbringung der Leistung sieben Tage nach Rechnungsdatum fällig. Einwendungen gegen Rechnungs- oder Überweisungsbeträge hat der Kunde innerhalb von 30 Kalendertagen nach Überweisungseingang beziehungsweise Rechnungsdatum schriftlich geltend zu machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Für den Fall, dass nur Teile einer Rechnung streitig sein sollten, ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, den unstreitigen Teil der Rechnungssumme zu zahlen. Falls der Kunde reklamiert, dass ihm in Rechnung gestellte Leistungen nicht durch ihn od er durch Dritte, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so ist der Nachweis hierfür durch den Kunden zu erbringen. promedia hat lediglich nachzuweisen, dass das Berechnungssystem fehlerfrei ist. Rechnungen können auch per E-Mail versandt werden. Eine Rechnung gilt in diesem Fall als zugegangen, wenn sie den Mailserver des Kunden erreicht hat. Wird promedia nach Vertragsschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar, so ist sie berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen nicht erbracht, so kann promedia von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt promedia ausdrücklich vorbehalten. Die Zahlung des Kunden gilt erst dann als erfolgt, wenn die Zahlung auf dem von promedia angegebenen Konto eingegangen ist. promedia ist berechtigt, die Erteilung einer Einzugsermächtigung zu verlangen. Für jede zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der promedia die ihr entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.

§ 8 Zahlungsverzug

Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist promedia – unbeschadet aller sonstigen Rechte - berechtigt, alle gelieferten Produkte aus dem Auftrag zurückzunehmen und anderweitig darüber zu verfügen. promedia kann ab dem Eintritt des Verzuges Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens aber fünf % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank (EZB), zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer verlangen. Anfallende Zinsen sind sofort fällig. Liegt ein Zahlungsverzug seitens des Kunden vor oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so ist promedia berechtigt, die Weiterarbeit an allen Aufträgen des Kunden einzustellen. promedia kann die sofortige Vorauszahlung aller Forderungen einschließlich gestundeter Beträge verlangen oder entsprechende Sicherheiten fordern. Sobald der Annahmeverzug eintritt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Leistungen aus diesem Vertrag bleiben bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen aus diesem Vertrag und der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum von promedia. Der Kunde weist auf das Eigentum von promedia hin, wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder Leistung, im Besonderen durch Pfändung zugreifen. promedia wird in diesem Falle unverzüglich benachrichtigt. Außergerichtliche, gerichtliche und sonstige Kosten, die durch einen solchen Zugriff entstehen, werden vom Kunden getragen. Für etwaige Schäden haftet der Kunde in vollem Umfang. Liegt ein vertragswidriges Verhalten seitens des Kunden vor oder gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so kann promedia die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder Leistung auf Kosten des Kunden zurücknehmen oder gegebenenfalls die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegenüber dem Dritten verlangen. Die Rücknahme und die Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch promedia bedeutet vorbehaltlich der Geltung anderweitiger gesetzlicher Bestimmungen keinen Rücktritt vom Vertrag. Hard- und Software, die für Test- und Vorführzwecke geliefert wurde, bleibt im Eigentum von promedia. Sie darf vom Kunden ausschließlich im Rahmen besonderer Vereinbarung mit promedia genutzt werden. Diese Vereinbarung darf zeitlich begrenzt sein. Nach Ablauf der zeitlich begrenzten Nutzungsrechte sind alle Teile der Hard- und Software auf Kosten des Kunden unaufgefordert an promedia zurückzugeben. Werden von den von promedia zur Verfügung gestellten digitalen Produkten Kopien erstellt, so sind diese nach Ablauf des – auch vertraglich begrenzten – Nutzungsrechts unverzüglich zu vernichten.

§10 Lieferung

Die Lieferung und der Gefahrenübergang ist mit der Hingabe der Produkte, einschließlich aller Begleitmaterialien erfolgt. Die von promedia genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in schriftlicher Form vereinbart wurde. Die Liefertermine gelten nur insoweit, wie promedia selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird. Die Termine und Fristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch promedia und verlängern sich vorbehaltlich aller Rechte von promedia um die Zeit, in der sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet. Teillieferungen sind im Rahmen des Vertragsverhältnisses möglich, wenn die Entgegennahme für den Kunden mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist. Wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt, so verlängern sich die Leistungs- und Lieferfristen entsprechend. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz der Fristsetzung von 2 Wochen und Kündigungsandrohung nicht nach, so ist promedia zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt. promedia wird von ihrer vertraglichen Leistungspflicht befreit. Ferner hat promedia das Recht, dem Kunden alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Liefer- und Leistungsverzögerungen sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die promedia die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, von promedia nicht zu vertreten. Dazu gehören u.a. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen und Materialbeschaffungsschwierigkeiten, auch wenn sie bei Lieferanten oder unter Lieferanten von promedia eintreten. promedia ist in einem derartigen Fall berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Ferner kann promedia wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung teilweise oder ganz vom Vertrag zurücktreten. promedia gerät erst dann in Verzug, wenn der Kunde schriftlich mit einer Nachfrist von acht Wochen promedia zur Leistung aufgefordert hat. Im Falle des Verzuges kann der Kunde einen Verzugsschaden in Höhe von 0,5 % des Auftragswertes für jede vollendete Woche des Verzuges geltend machen, insgesamt darf die Verzugsentschädigung höchstens aber 5 % des Auftragswertes betragen. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Bei nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

§11 Gewährleistung und Haftung

Die vertragliche Gewährleistung ist ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf zwei Jahre beschränkt. Gewährleitungsansprüche gegenüber promedia stehen nur unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Wenn promedia dem Kunden Produkte Dritter überlässt, so sind die Garantieerklärungen Teil der vorliegenden Vereinbarung. Der Kunde kann dann Ansprüche aus dieser Garantieerklärung geltend machen . Eine Gewährleistung oder Haftung, die über den Inhalt der Erklärung dieses Dritten hinausgeht, ist ausgeschlossen. Treten Mängel an der gelieferten Ware auf, hat dies der Kunde von promedia mit einer kurzen Beschreibung des Mängelbildes unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware mitzuteilen. Der Kunde hat die Pflicht, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel und erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen sind innerhalb einer Woche ab Lieferung schriftlich mitzuteilen und als Mängel zu rügen. Mängelbilder sind möglichst genau schriftlich mitzuteilen. Etwaige Mängel werden von promedia unter der Voraussetzung der Mitteilung und Reproduzierbarkeit der Mängel in angemessener Frist beseitigt. Sind mitgeteilte Mängel bei einer Überprüfung nicht feststellbar, so trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung. Sind auftretende Mängel auf eine fehlerhafte Bedienung oder auf Störungen zurückzuführen, die promedia nicht zu vertreten hat, sind die Kosten der Überprüfung ebenso vom Kunden zu tragen. Wird die gelieferte Ware durch den Kunden oder Dritte weiterverarbeitet, verändert oder erweitert, erlischt die Gewährleistung und promedia übernimmt keinerlei Haftung. Sind daraufhin Reparaturen durchzuführen, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Weist der Kunde nach, dass er die jeweilige Weiterverarbeitung, Veränderung oder Erweiterung nicht verursacht hat, so bleibt die Gewährleistung bestehen. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt für promedia jegliche Gewährleistung und Haftung. Gegenüber promedia haftet der Kunde für alle Schäden, die sich aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen des Kunden ergeben. Der Kunde kann den Vertrag wandeln, wenn wiederholte Nachbesserungsversuche von promedia erfolglos bleiben und dem Kunden unzumutbare Nachteile entstehen. Die bis zur Wandlung gezogenen Nutzungen sind promedia vor Rückerstattung des Erwerbspreises zu zahlen. Insoweit hat promedia ein Zurückbehaltungsrecht. Eine Haftung von promedia für normale Abnutzung der Ware ist ausgeschlossen. Fehler und Störungen, die auf unsachgemäße Bedienung, unübliche Betrie bsbedingungen oder auf die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel zurückzuführen sind, schließen einen Gewährleistungsanspruch aus. Eine Haftung seitens promedia wird für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verzug, Unmöglichkeit, anfängliches Unvermögen sowie für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften hinsichtlich vertragswesentlicher Pflichten übernommen. Die Haftung ist begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden bis zur maximal vereinbarten Auftragssumme. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Für eine Datenrekonstruktion haftet promedia nur dann, wenn die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig sind, mithin täglich gesichert wurden. Die Rekonstruktion muss mit vertretbarem Aufwand möglich sein. Bei negativer Abweichung der tatsächlichen Leistungsdaten von den in den jeweiligen Vereinbarung genannten Service Levels ist promedia berechtigt, diese Abweichung in angemessener Frist durch Nacherfüllung zu beseitigen. Dies geschieht für den Kunden kostenlos, soweit die Störung von promedia zu vertreten ist, im Übrigen gegen Zahlung einer Vergütung nach der jeweils aktuellen Preisliste von promedia. Der Kunde ist erst berechtigt, weitergehende Ansprüche aus Gewährleistungsrecht gegenüber promedia geltend zu machen, wenn die Nacherfüllung verweigert wird, fehlgeschlagen oder unzumutbar ist. Eine Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Wartungs- und Reparaturarbeiten können zu einer Unterbrechung der Nutzungsmöglichkeiten der Dienstleistungen von promedia führen. promedia ist bemüht, die Unterbrechungszeiten so kurz wie möglich zu gestalten. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden von promedia gegenüber ergibt sich hierdurch nicht, soweit promedia nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt. Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf den Übertragungswegen anderer Telekommunikationsdienstleister eingetreten, gelten die im Verhältnis zwischen Telekommunikationsdienstleister und promedia anwendbaren Bestimmungen für die Haftung von promedia gegenüber ihren Kunden entsprechend. promedia haftet nicht für die über ihre Dienste abgewickelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Absender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. promedia haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von promedia, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet promedia nur, soweit sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens promedia, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Grundsätzlich haftet promedia nicht für Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, mittelbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen oder Sachschäden gehaftet wird, ferner wenn promedia eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat oder wenn der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht herrührt. Sämtliche Haftungsansprüche von promedia gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr. Dies gilt jedoch nicht für vorsätzliche Vertragsverletzungen, Personenschäden, Haftung aus Produkthaftungsgesetz und für Verbrauchsgüterkäufe über neue Sachen.

§ 12 Kundenpflichten

Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen über das gelieferte Produkt/Leistung sowie die vorvertragliche und vertragliche Korrespondenz während der gesamten Nutzungsdauer und auch nach deren Beendigung vertraulich zu behandeln und die Dienstleistung oder Lieferung sachgerecht zu nutzen. Die Informationen sollen keinem Dritten zugänglich gemacht werden. Die Mitarbeiter des Kunden werden entsprechend verpflichtet. Die gelieferten Produkte/Leistungen werden vom Kunden vor einem unbefugten Zugang und Zugriff Dritter geschützt. Diese Verpflichtung gilt für den Abnehmer oder sonstige Vertragspartner des Kunden und erstreckt sich auf das gesamte Unternehmen. Der Kunde schafft alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung von promedia erforderlich sind. Nutzt der Kunde die ihm übergebenen Produkte oder Leistungen, ohne dass Mängel mitgeteilt wurden, so gilt die Abnahme als erfolgt.

Ferner ist der Kunde verpflichtet,

  • dafür zu sorgen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch eine Inanspruchnahme, die über das mit promedia vertraglich vereinbarte Maß hinausgeht, überlastet werden
  • die Zugriffsmöglichkeit auf die Dienstleistungen von promedia nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen
  • promedia und ihren Subunternehmern den Zugang zu den Service-und Technikeinrichtungen innerhalb des Gebäudes zu ermöglichen, wenn und soweit dieses für die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen erforderlich ist und die Arbeiten nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden
  • promedia über alle Veränderungen an ihren Systemen oder an ihren Netzen (z. B. Um züge, Migrationen) rechtzeitig zu informieren, soweit diese Einfluss auf die von promedia zu erbringende Leistungen haben
  • anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, wenn die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben
  • promedia erkennbare Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen und ihr bei der Ursachenfeststellung und Störungsbeseitigung im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen. Stellt sich hierbei heraus, dass die Störung nicht von promedia zu vertreten ist oder nicht auf einem Fehler der von promedia erbrachten Leistung beruht, ist promedia berechtigt, dem Kunden den hierbei verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen
  • im Rahmen des Vertragsverhältnisses alle geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie die Anweisungen von promedia zu beachten
  • die Anschalteeinrichtung (Router) ständig betriebsbereit zu halten
  • die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung des Access-Anschlusses sowie den ggf. erforderlichen Potentialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung auf eigene Kosten bereitzustellen
  • für den von ihm gewünschten international routbaren IP- Adressraum gemäß den jeweils gültigen Bestimmungen des Reseaux IP Europeen Network Coordination Center (RIPE NCC) rechtzeitig, d.h. mit der Auftragserteilung eines Access-Anschlusses, die geforderte Dokumentation zur Verfügung zu stellen
  • den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken (Mail-Spamming) oder den Versand von Nachrichten zu Werbezwecken (News- Spamming) zu nutzen
  • nach Beendigung des Vertragsverhältnisses den IP- Adressraum nicht weiter zu nutzen oder den Adressraum nach Zustimmung durch promedia auf einen anderen, ihm überlassenen Access-Anschluss zu übertragen
  • auch die Preise zu zahlen, die durch die befugte oder unbefugte Benutzung des Access-Anschlusses durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat
  • seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens jedoch einmal täglich, in geeigneter Form zu sichern, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können 

promedia bzw. der jeweilige Carrier bleibt Eigentümer aller aufgebauten und/oder installierten promedia Service- und Technikeinrichtungen.

§13 Abtretung von Rechten

Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Zustimmung durch promedia abtreten. promedia ist berechtigt, die ihr aus dem Vertrag obliegende Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. Sie kann sämtliche Pflichten durch Dritte im Rahmen des Auftragsverhältnisses erfüllen lassen. Der Kunde nimmt dann die erbrachte Leistung als Leistung von promedia an. Ein Wechsel des Vertragspartners seitens promedia ist zulässig. Wurden Pflichten durch einen Dritten übernommen, hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht, das jedoch binnen vier Wochen nach Bekanntwerden des Wechsels des Vertragspartners auszuüben ist. Nach Ablauf dieser Frist besteht das Vertragsverhältnis mit dem Dritten fort.

§14 Datenschutz

Werden im Rahmen der Tätigkeiten von promedia personenbezogene Daten verarbeitet, so wird promedia geltendes Datenschutzrecht beachten. Es werden alle Sicherungsmaßnahmen getroffen oder mit dem Kunden vereinbart, um den notwendigen Datenschutz zu gewährleisten. Die Parteien behandeln alle von der jeweils anderen Partei erhaltenen Daten und Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den näheren Umständen ergibt, streng vertraulich und verpflichten sich, diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben, sofern diese Weitergabe von der offenlegenden Partei nicht vorher jeweils schriftlich gestattet wurde. Dritte im Sinne dieser Vorschrift sind nicht Berater, Rechtsanwälte und ähnliche Personen, die mit der Wahrnehmung der Interessen der Parteien betraut sind. Die mit promedia verbundenen Unternehmen gelten ebenfalls nicht als Dritte im Sinne dieser Vorschrift. Die Partei, die Empfänger solcher Daten und Informationen ist, darf diese an ihre Mitarbeiter und die im vorhergehenden Absatz genannten Personen weitergeben, sofern dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Die Weitergabe von vertraulichen Daten oder Informationen an Mitarbeiter des jeweiligen Empfängers und die zuvor genannten Personen steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass auch der entsprechende Mitarbeiter und die zuvor genannten Personen einwilligen, die hier festgesetzten Kriterien zur Geheimhaltung zu beachten. Die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen offenbarten vertraulichen Daten oder Informationen dürfen von der jeweiligen empfangenden Partei ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei nur zu Vertragszwecken verwendet werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht nicht für solche Informationen oder Daten, die öffentlich bekannt sind oder nach Abschluss des Vertrags ohne Zutun einer der Parteien öffentlich bekannt werden, oder die einer Partei bereits vor Beginn der Vertragsverhandlung bekannt waren oder von Dritten als nicht vertraulich mitgeteilt wurden, sofern diese nicht ihrerseits gegen Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungspflichten verstoßen, weiter die selbständig von einer Partei unabhängig von Informationen durch die andere Partei entwickelt werden oder die aufgrund eines Gesetzes oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind, letztens die im Einvernehmen beider Parteien veröffentlicht werden. Diese Ausnahmen gelten nicht, sofern nur Teile einer Datenmenge oder einer Gesamtinformation von einer oder mehreren dieser Ausnahmen umfasst werden. Die Geheimhaltungspflicht gilt, bis die jeweilige Partei ihre Daten und Informationen gegenüber der anderen Partei freigibt, spätestens jedoch endet sie drei Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung. Alle in irgendeiner Weise bei der empfangenden Partei verkörperten oder gespeicherten vertraulichen Daten oder Informationen der offenlegenden Partei, unabhängig davon, ob von einer Partei der anderen übergeben oder eigenständig vervielfältigt oder in sonstiger Weise hergestellt oder erhalten wurden, sind nach dem Ende der geschäftlichen Beziehung auf Anforderung der offenlegenden Partei von der empfangenden Partei herauszugeben oder zu vernichten. Bedient sich promedia zur Erfüllung der ihr gegenüber dem Kunden obliegenden vertraglichen Pflichten der Dienste Dritter, ist sie im Rahmen der Zweckbestimmung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertragsverhältnisses berechtigt, Kundendaten in erforderlichem Umfang offen zu legen und Dritten zu übermitteln. Die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogenen Daten werden von promedia im Rahmen der Regelungen der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder, sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Vorschriften in maschinenlesbarer Form gespeichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, verarbeitet. Beide Parteien verpflichten sich, die ihr zur Durchführung des Vertragsverhältnisses überlassenen personenbezogenen Daten im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen zu behandeln.

§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist Rülzheim, ergänzend in anderen Fällen der Sitz von promedia. Auch der Gerichtsstand ist Rülzheim (Amtsgericht Landau). Es gilt das Recht sämtlicher getroffener Vertragsvereinbarungen, ergänzend das Recht des BGB. Für Rechtsbeziehungen zwischen promedia und seinen Kunden gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechts das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Export von Waren von promedia in Länder außerhalb der Europäischen Union bedarf der schriftlichen Einwilligung durch promedia.

§ 16 Allgemeine Vertragsbestimmungen

Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der geschlossenen Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige, rechtlich wirksame Regelung treten, die die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie nicht die Unwirksamkeit der Lücke bedacht.

§ 17 Zusätzliche Bestimmungen

Sämtliche Urheber- und sonstige Rechte an Software, Netzwerklösungen, Dokumenten, Betriebsanleitungen, Zeichnungen usw. verbleiben in vollem Umfange bei promedia, ein Nutzungsrecht kann im Einzelfall dem Kunden kraft gesonderter Vereinbarung und Vergütung übertragen werden. Die sich im Zuge der Vertragsabwicklung beim Kunden befindlichen Daten, Dokumente und Aufzeichnungen bleiben im Eigentum von promedia und müssen spätestens bei Beendigung des Vertrages unaufgefordert an sie herausgegeben oder auf Verlangen von promedia vernichtet beziehungsweise, soweit der Kunde die Kopien elektronisch gespeichert hat, gelöscht werden. Der Kunde bestätigt promedia schriftlich, dass keine weiteren Kopien mehr existieren. Die gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere für den Fall von Verbesserungen und Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer zumutbar sind. Die Preise für Waren verstehen sich einschließlich handelsüblicher Verpackung, ohne Installation oder Schulung. Erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers. Wünscht der Kunde die Zustellung durch promedia, so ist dies gesondert abzugelten. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Warensendung an die den Transport ausführende Person übergeben ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von promedia verlassen hat. Gelieferte Waren oder Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von promedia, die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. promedia ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.

promedia ITK GmbH – Stand Juni 2020

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